Entlastungsbetrag
Seit dem 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich.
Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen können bereits ab Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden.
Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattungsleistung, die der Pflegedienst frei mit dem Pflegebedürftigen vereinbart. Werden die Leistungen in einem Monat nicht voll ausgeschöpft, können sie in den weiteren Monaten genutzt werden. Sollten die Leistungen im Kalenderjahr nicht voll ausgeschöpft werden, können diese bis zum 30. Juni des Folgejahres noch in Anspruch genommen werden.
Der Entlastungsbetrag ist für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen im Zusammenhang mit folgenden Angeboten einzusetzen:
Erstattung der Aufwendungen, die bei der Inanspruchnahme von Leistungen
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