Verhinderungspflege
Angehörige in der Pflege unterstützen
Es ist wirklich zu bewundern und verdient Hochachtung, wenn sich ein Angehöriger entscheidet einen anderen Menschen zu pflegen und bei Allem zu begleiten!
Wichtig ist aber auch, dass sich diese Person nicht selbst überfordert und dabei auf der Strecke bleibt.
Der übergroße Teil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zuhause von Angehörigen gepflegt. Diese pflegenden Angehörigen haben das Recht sich zeitweise vertreten zu lassen ( z.B. Urlaub, eigene Arztbesuche, soziale Aktivitäten). Der Gesetzestext der Pflege ist hier eindeutig in dem er mit dem Begriff “Erholung“ regelt das diese Angehörigen entlastet werden sollen und zwar „regelmäßig“.
Trotz dieser Möglichkeit, wird diese Leistung nur wenig in Anspruch genommen.
Pflegepersonen sollten lernen an sich selbst zu denken, denn Sie werden gebraucht!
Und genau dafür ist die „Verhinderungspflege“ nach § 39 SGB XI gedacht. Die Verhinderungspflege ist der Ersatz für den Teil, den die Pflegeperson kurzfristig nicht übernehmen kann. Der Anspruch aus der Verhinderungspflege verfällt am Jahresende, man kann also nichts aufsparen oder für andere Leistungen einsetzen.
Die Verhinderungspflege ist also nicht nur eine „Notfalllösung“ sondern vielmehr eine Instrument/Anspruch für pflegende Angehörige sich nicht vollumfänglich aufzugeben, sondern auch mal entlastet zu werden.
Denken Sie daran!
Weitere Grundlagen zu Ihrem Recht und Anspruch finden Sie im
SGB XI §39 , Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegepersonen